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Führung Schloss der Herzöge von Brabant

Schloss der Herzöge von Brabant

Wie kann ein Gebäude zu den ältesten Gebäuden der Stadt gehören und doch quicklebendig sein? Das Schloss der Herzöge von Brabant macht es möglich. Seine Geschichte reicht weit zurück, bis in das 13. Jahrhundert, als das Monument noch das Landgut der Brabanter Herzöge war. Jetzt ist dort der Gerichtshof untergebracht. Eine Führung im Schloss ist ein Ausflug in die Geschichte dieses jahrhundertealten Gebäudes. Sie entdecken dieses historische Bauwerk vom Keller bis zum Turm. Auch die Restaurierung und die aktuelle Rechtsprechung kommen bei der Führung zum Zug. 

Eine Führung dauert standardmäßig 1,5 Stunden.

Einige wichtige Richtlinien:

  • Das Gerichtsgebäude ist ein altes Schloss mit vielen Treppen. Es ist deshalb für weniger mobile Personen nicht so gut geeignet.
  • Der Gerichtsbetrieb hat gegenüber eventuellen Besuchen Vorrang. Dies kann dafür sorgen, dass die Führung im Moment selbst abgeändert wird und bestimmte Räume nicht besucht werden können.
  • Von Montag bis Freitag sind am Vormittag keine Besuche möglich, weil dann Gerichtsverhandlungen stattfinden. Um den Gerichtsbetrieb zu gewährleisten, werden maximal zwei Gruppen von 25 Personen pro Tag zugelassen. Die Führungen beginnen jeweils zwischen 13 und 15 Uhr.
  • Am Samstag und Sonntag sind die Besuche auch am Vormittag möglich. Dann können auch mehr als zwei Gruppen pro Tag begrüßt werden.

Was können Sie erwarten?

Eine Führung im Schloss der Herzöge von Brabant ist ausschließlich in Begleitung eines Führers möglich. Sie müssen mindestens drei Wochen im Vorhinein bei Toerisme & UiT reservieren. Bitte geben Sie dabei an:

  • das gewünschte Datum
  • die Uhrzeit des Besuchs
  • die Größe Ihrer Gruppe (maximal 25 Personen pro Führer)
  • Kontaktdaten

Der Preis pro Führer beträgt 50 Euro. Es werden einmalige Bearbeitungskosten von 5 Euro in Rechnung gestellt. Toerisme & UiT legt den/die Führer fest und sendet Ihnen eine Reservierungsbestätigung für den Besuch. Danach bekommen Sie eine Rechnung zur Zahlung des Führers und der Bearbeitungskosten. Dann kommen Sie einfach am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit mit Ihrer Gruppe in das Schloss.

Bei einer Stornierung müssen Sie Toerisme & UiT stets sechs Kalendertage im Vorhinein schriftlich verständigen. Bei späteren Stornierungen schulden Sie die bezahlte Summe und ist keine Stornierung möglich.